Zwangsvollstreckung und Pfändung

Gleich welches Zwangsvollstreckungsverfahren Sie wünschen, wir können es Ihnen anbieten!


Unseren Erfolg können wir sowohl bei der Vollstreckung in Immobilien wie auch in bewegliche Güter reklamieren. Das Spektrum unserer Vollstreckungsmöglichkeiten reicht von der Vorpfändung von Lohn- und Gehaltsansprüchen über Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, die Taschen- und Kassenpfändung, die Herausgabevollstreckung, Anträge zur Angabe der Eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid genannt) bis hin zur Forderungsanmeldung in der Insolvenz.


Wir veranlassen zudem, soweit angebracht, die Eintragung von Zwangshypotheken, Sicherungsgrundschulden und vollstrecken ggf. bis zur Zwangsversteigerung bzw. Teilungsversteigerung von Grundstücken.