Korrespondenzmandate

Der Begriff Korrespondenzmandat setzt sich aus Korrespondenz (lat: correspondere = mitbeantworten) und Mandat (lat. mandare = beauftragen, befehlen, aus der Hand geben) zusammen.
Demnach bezeichnet ein Korrespondenzmandat den Auftrag, den Verkehr zwischen dem Verfahrensbevollmächtigten und einer Partei zu führen.


In diesem Verständnis bieten wir auswärtigen Mandanten und deren Prozeßbevollmächtigen an, in Wuppertal und Umgebung stattfindende Termine bei Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten sowie Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten nebst Sozialgerichten und Landessozialgerichten – in der Regel auch sehr kurzfristig -  in „Untervollmacht“ wahrzunehmen. Rufen Sie uns an unter 0202-460180 oder nehmen Sie zu uns Kontakt auf unter info@altemann.de.


Anwälte für dieses Rechtsgebiet:  Stefan Pasch /  Christian Fieberg