Versicherungsrecht

„Eins ist sicher – die Rente“, ein Satz mit dem Norbert Blüm eine Wahlkampfrede so sicher beendete wie der Pfarrer die Predigt mit dem Amen in der Kirche. Dass der kleine Doktor der Philosophie sich geirrt hat und der Generationenvertrag einer Versicherung auf Gegenseitigkeit eine wacklige Angelegenheit ist, ist längst deutlich geworden. Damit in Versicherungsfragen nichts wackelt, vertreten wir


  • Versicherungsnehmer wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Architekten und Ingenieure in Haftungsprozessen – insbesondere im Berufshaftungsrecht
  • Versicherungsunternehmen in Deckungsklagen von Versicherungsnehmern in den Bereichen der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sowie Betriebsversicherung
  • Versicherungsunternehmen in Prozessen über Ausgleichsansprüche von Versicherungsvertretern
  • Versicherungsnehmer bei der Abwicklung von Versicherungsschäden, auch großen Schadenvolumens in allen wichtigen Versicherungssparten


Anwalt für dieses Rechtsgebiet:  Stefan Pasch