Medizinrecht

 

Im Mittelpunkt des Medizinrechts steht der Patient. In allen rechtlichen Angelegenheiten, in denen es um die Behandlung von Patienten geht, werden Sie in unserer Kanzlei – egal ob als Arzt oder Patient, Apotheker oder Angehöriger der weiteren Heilberufe – kompetent beraten und betreut. Dabei werden folgende Gebiete abgedeckt:


  • Arzthaftungsrecht (zivil- und strafrechtlich)
  • Krankenversicherungsrecht (gesetzlich und privat)
  • Pflegeversicherungsrecht
  • Ärztliches Berufsrecht
  • Vergütungsrecht
  • Krankenhausrecht
  • Apotheken- und Arzneimittelrecht

 

Anwalt für dieses Rechtsgebiet:  Stefan Pasch