Medizinrecht
Im Mittelpunkt des Medizinrechts steht der Patient. In allen rechtlichen Angelegenheiten, in denen es um die Behandlung von Patienten geht, werden Sie in unserer Kanzlei – egal ob als Arzt oder Patient, Apotheker oder Angehöriger der weiteren Heilberufe – kompetent beraten und betreut. Dabei werden folgende Gebiete abgedeckt:
- Arzthaftungsrecht (zivil- und strafrechtlich)
- Krankenversicherungsrecht (gesetzlich und privat)
- Pflegeversicherungsrecht
- Ärztliches Berufsrecht
- Vergütungsrecht
- Krankenhausrecht
- Apotheken- und Arzneimittelrecht