Sozialrecht

 

Nach § 1 Sozialgesetzbuch soll das Recht des Sozialgesetzbuchs zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.


Damit die soziale Gerechtigkeit nicht nur "auf dem Papier" existiert, stehen wir Ihnen auch in sozialrechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Hier kümmern wir uns unter Anderem um die Bereiche


  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rehabilitation
  • Rentenversicherung
  • Schwerbehindertenrecht
  • Unfallversicherung


und vertreten Sie nicht nur im Rahmen von Widerspruchsverfahren, sondern auch in Klageverfahren vor dem Sozialgericht.


Anwalt für dieses Rechtsgebiet:  Stefan Pasch