Ordnungswidrigkeitenrecht


Ordnungswidrigkeiten sind geringfügige Verletzungen der Rechtsregeln – sagt das Gesetz.
Aber gerade im Straßenverkehrsbereich mit teilweise schwerwiegenden Folgen für den Betroffenen


  • Geldbußen
  • Fahrverbote
  • Punkteeintragungen


Und nicht in allen Fällen ist der Verstoß so wie vorgeworfen begangen worden, oder muss nicht so geahndet werden wie vorgesehen.


Wir prüfen dies für Sie und unterstützen Sie als Verteidiger nicht nur bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.


Anwalt für dieses Rechtsgebiet:  Stefan Pasch