Unsere Leistungen im Transport- und Bergungsrecht umfassen Beratungen im Bereich der Transport- und Frachtführerhaftung ebenso wie die Beantwortung versicherungs-, vertrags- und haftungsrechtlicher Fragen im Bereich des Werkvertragsrechtes für Bergungs- und Abschleppunternehmen.
In diesem Bereich verfügen wir über Fachkenntnisse, die durch eine über zwanzigjährige Beratungstätigkeit eines Bundesverbandes dieser Branche vertieft werden.