Reiserecht

Jedes Jahr kurz nach Ferienende beginnt für viele unzufriedene Reisende die juristische Aufarbeitung der vergangenen Reise, die oft gar nicht so verlaufen ist, wie der Reiseprospekt dies vollmundig angepriesen hat. Egal ob Baulärm im Wellness-Hotel, verdrecktes Zimmer oder gesunkenes Kreuzfahrtschiff, wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter.


Schwerpunktmäßig sind wir darüber hinaus mit der Geltendmachung von Fluggastrechten nach der Fluggastrechteverordnung (VO (EG) 261/2004) befasst. Nach dieser Verordnung steht jedem Fluggast bei einer Annullierung seines Fluges oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden ein Ausgleichsanspruch in Höhe von bis zu 600,00 € gegenüber der Fluggesellschaft zu. Verschenken Sie diesen Betrag also nicht leichtfertig an die Airline, sondern beauftragen uns mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Anwalt für dieses Rechtsgebiet:  Stefan Pasch