Nachbarrecht
Nachbarn kann man sich in der Regel nicht aussuchen und die Geschmäcker der Menschen sind bekanntlich unterschiedlich. Das gilt auch für bauliche oder gärtnerische Gestaltung von Grundstücken und die Lebensweise in den eigenen vier Wänden. Deshalb kommt es im Rahmen des Zusammenlebens der Menschen immer wieder zu nachbarschaftlichen Konflikten. Wir beraten und vertreten Sie, wenn
- auf dem Nachbargrundstück ein Bauwerk errichtet wird, welches Sie in Ihren eigenen Rechten beschränkt
- der Nachbar die gemeinsame Grenze ohne Absprache mit Ihnen gestaltet
- der Nachbar auf seinem Grundstück Pflanzen setzt, welche die Nutzung Ihres eigenen Grundstücks nachhaltig beeinträchtigen oder
- Sie unter Ruhestörungen leiden, welche ihren Ursprung in des Nachbars Wohnung, Haus oder Garten haben.