Kaufrecht

 

Fast jedem dürfte es schon einmal passiert sein: die kürzlich gekaufte Ware ist defekt. Die meisten Käufer handeln instinktiv richtig und "reklamieren" die Neuanschaffung beim Händler. Doch was tun, wenn der sich der Sache nicht annehmen will und sich weigert, den Kaufgegenstand zu reparieren (= nachbessern) oder neu zu liefern? Gerne unterstützen wir Käufer bei der Geltendmachung Ihrer Mängelgewährleistungsansprüche von der Nacherfüllung über die Minderung des Kaufpreises bis hin zu Rücktritt und Schadensersatz.


Selbstverständlich vertreten wir auch Verkäufer gegenüber Reklamationsfeteschisten und notorischen Nörglern. Für Gewerbetreibende bieten wir darüber hinaus die Erstellung von Allgemeinen Lieferbedingungen, Verträgen und Widerrufsbelehrungen an.


Anwalt für dieses Rechtsgebiet:  Stefan Pasch