Sind „Kaufleute“ unter sich, kommt das Handelsrecht als „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ zur Anwendung. Wir unterstützen Kaufleute und Unternehmer in allen Belangen des Handelsrechts:
Sobald die Kaufleute nicht mehr alleine handeln, sondern sich zusammentun oder in einer bestimmten Rechtsform handeln, befinden wir uns im Gesellschaftsrecht, insbesondere:
Egal ob als AG, GmbH, GmbH & Co. KG, KG, OHG oder UG, finden Sie bei uns eine umfassende Beratung und Vertretung.