Beamtenrecht

In dieser Sparte sind wir geneigt, ernst zu bleiben. Wir verkneifen uns mithin den Kalauer vom Schimmel, der wiehernd durch bestimmte Stuben trabt und von Ärmelschonern soll hier ebenfalls nicht die Rede sein. Und eine Umfrage nach der 81 Prozent der Bundesbürger ihre Beamten für faul halten, die verweisen wir nachdrücklich ins Reich der Fabel. Wir erinnern lediglich daran, dass die obersten Beamten der römischen Republik Consuln genannt wurden und allerhöchstes Ansehen genossen. So wie die Mandanten unserer Kanzlei, die wir beraten in:


  • Laufbahnrecht, insbesondere bei Problemen im Zusammenhang mit Beförderungs- und Aufstiegschancen.
  • Hierzu gehören auch Konkurrentenstreitigkeiten im Zusammenhang mit Beförderungsposten.
  • Fragen der Beeinträchtigung der Dienstfähigkeit (bei Polizei, Feuerwehr, Stravollzug und Vollzugsdienstfähigkeit).
  • Dienstunfallrecht bis hin zum Versorgungsrecht und der vorzeitigen Pensionierung auf die Folgen eines Dienstunfalls.
  • Disziplinarrecht besonders im Hinblick auf die Verletzung von Amtspflichten und Fragen des Schadensersatzanspruchs gegen Beamte.
  • Besoldungsrecht im Hinblick auf mögliche Rückforderungen der Diensherren in beträchtlicher Höhe. Fragen des Beamtenversorgungsgesetzes, das häufigen Veränderungen unterworfen ist.


Anwalt für dieses Rechtsgebiet:  Dr. Hans-Peter Spliethoff