Gerichtliche Vertretung

Grundsätzlich werden Anwaltsgebühren im gerichtlichen Bereich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Gerne informieren wir Sie über die Berechnungsmethode im jeweiligen Einzelfall.


In seltenen Fällen, in denen das gesetzliche Honorar in keinem Verhältnis zum Aufwand steht, vereinbaren wir ein Zusatzhonorar. Dieses stimmen wir aber rechtzeitig genug vor Erbringung der Leistungen mit Ihnen ab.