Außergerichtliche Vertretung

Grundsätzlich werden die Anwaltsgebühren auch im außergerichtlichen Bereich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Gerne informieren wir Sie über die Berechnungsmethode im jeweiligen Einzelfall.


Wir bieten aber auch alternativ die Vereinbarung eines Stundenhonorars an. Der Stundensatz beläuft sich je nach Sachbearbeiter und Art des Falles auf 297,50 bis 416,50 Euro/Stunde (250,00 bis 350,00 Euro/Stunde netto, zzgl. Mwst).