Honorare

Transparente Honorare sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bei uns ein Prinzip. Jederzeit sind Sie als unser Mandant über unsere Honorare informiert und wissen, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Dies betrifft einerseits die Honorare, die in der Vergütungsordnung für Rechtsanwälte in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen festgelegt sind.


In anderen Fällen werden die Mandate in der Regel - wie im Bereich der wirtschaftsrechtlichen Beratung üblich - auf der Grundlage des Zeitaufwandes abgerechnet. Die Höhe des Honorars entspricht dabei dem Schwierigkeitsgrad und der wirtschaftlichen Bedeutung sowie der Dringlichkeit der Angelegenheit für den Mandanten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu Umfang und Komplexität der rechtlichen Beratung stehen. Wir führen über aufgewendete Arbeitsleistungen Stundennachweise und rechnen in Einheiten von 15 Minuten ab.


Seit einigen Jahren bieten wir Ihnen als unserem Mandanten die Übernahme der Funktion einer Rechtsabteilung mit einem für Unternehmen ausgesprochen günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis an. Sie erhalten ein nach Ihren Wünschen bemessenes und mit uns vereinbartes Stundenkontingent für die rechtliche Beratung Ihres Unternehmens. Im Rahmen abgeschlossener Beraterverträge auf Stundenhonorarbasis steht jeder Rechtsanwalt unserer Kanzlei dem Unternehmen - auf Wunsch vor Ort - als Berater zur Verfügung. Dieser Service wird von einigen Unternehmen gern genutzt, wir vertreten und beraten sie seit Langem. Der Vorteil für Sie: Sie stehen nicht allein da, wenn einmal jemand krankheits- oder urlaubsbedingt ausfällt. Sie haben jederzeit Zugriff auf das gesamte Spezialwissen einer mittelständischen Anwaltskanzlei. Das vorab festgelegte Budget verhindert unliebsame Überraschungen.