Handels- und Gesellschaftsrecht
Sind „Kaufleute“ unter sich, kommt das Handelsrecht als „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ zur Anwendung. Wir unterstützen Kaufleute und Unternehmer in allen Belangen des Handelsrechts:
- Recht des Handelsstandes
- Recht der Handelsgeschäfte
Sobald die Kaufleute nicht mehr alleine handeln, sondern sich zusammentun oder in einer bestimmten Rechtsform handeln, befinden wir uns im Gesellschaftsrecht, insbesondere:
- Recht der Personengesellschaften,
- Recht der Kapitalgesellschaften,
- Konzernrecht
- Recht der verbundenen Unternehmen
- Umwandlungsrecht
Egal ob als AG, GmbH, GmbH & Co. KG, KG, OHG oder UG, finden Sie bei uns eine umfassende Beratung und Vertretung.