Handels- und Gesellschaftsrecht
Sind „Kaufleute“ unter sich, kommt das Handelsrecht als „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ zur Anwendung. Wir unterstützen Kaufleute und Unternehmer in allen Belangen des Handelsrechts:
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Recht des Handelsstandes
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Recht der Handelsgeschäfte
Sobald die Kaufleute nicht mehr alleine handeln, sondern sich zusammentun oder in einer bestimmten Rechtsform handeln, befinden wir uns im Gesellschaftsrecht, insbesondere:
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Recht der Personengesellschaften,
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Recht der Kapitalgesellschaften,
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Konzernrecht
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Recht der verbundenen Unternehmen
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Umwandlungsrecht
Egal ob als AG, GmbH, GmbH & Co. KG, KG, OHG oder UG, finden Sie bei uns eine umfassende Beratung und Vertretung.