Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Altemann Niemeyer Schmidt & Partner
Wuppertal | Remscheid
In Kanzleigemeinschaft mit Alexander Rüß
Steuerberater und Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Korrespondenzmandat


Der Begriff Korrespondenzmandat setzt sich aus Korrespondenz (lat: correspondere = mitbeantworten) und Mandat (lat. mandare = beauftragen, befehlen, aus der Hand geben) zusammen.

Demnach bezeichnet ein Korrespondenzmandat den Auftrag, den Verkehr zwischen dem Verfahrensbevollmächtigten und einer Partei zu führen.

In diesem Verständnis bieten wir auswärtigen Mandanten und deren Prozeßbevollmächtigen an, in Wuppertal und Umgebung stattfindende Termine bei Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten sowie Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten nebst Sozialgerichten und Landessozialgerichten – in der Regel auch sehr kurzfristig -  in „Untervollmacht“ wahrzunehmen. Rufen Sie uns an unter 0202-460180 oder nehmen Sie zu uns Kontakt auf unter info@altemann.de.
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