Außergerichtliche Vertretung
Grundsätzlich werden die Anwaltsgebühren auch im außergerichtlichen Bereich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Gerne informieren wir Sie über die Berechnungsmethode im jeweiligen Einzelfall.
Wir bieten aber auch alternativ die Vereinbarung eines Stundenhonorars an. Der Stundensatz beläuft sich je nach Sachbearbeiter und Art des Falles auf 238,00 bis 321,30 Euro/Stunde (200,00 bis 270,00 Euro/Stunde netto, zzgl. Mwst).