Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Altemann Niemeyer Schmidt & Partner
Wuppertal | Remscheid
In Kanzleigemeinschaft mit Alexander Rüß
Steuerberater und Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Familienrecht


Wenn es mit der Liebe nicht mehr klappt, wollen sich viele Paare trennen. Doch die Phase bis zum Scheidungstermin ist rechtlich tückisch. Viele Dinge müssen beachtet werden.

Wer sich trennt, hat viele Pflichten gegenüber dem ehemaligen Partner. Hausrat und Wohnung müssen aufgeteilt, finanzielle Dinge neu geregelt werden.

Für die Zeit zwischen der Trennung von Eheleuten bis zur rechtskräftigen Scheidung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen; nach der Scheidung dann auf nachehelichen Unterhalt. Ein Unterhaltsanspruch kann durch verschiedene Unterhaltstatbestände gerechtfertigt sein. Möglich sind beim nachehelichen Unterhalt überdies sowohl Ausschluss und Kürzung als auch eine Herabsetzung und zeitliche Befristung. Und mitunter müssen sogar Kinder für ihre bedürftigen Eltern Elternunterhalt leisten.

Wenn sich Eheleute trennen oder scheiden lassen, hat das immer auch gravierende Auswirkungen auf eventuell vorhandene Kinder. Vor allem der täglich gewohnte Umgang des Kindes mit Mutter und Vater innerhalb der Familie lässt sich nach einer Trennung nicht mehr aufrechterhalten. Denn die Eheleute gehen jetzt getrennte Wege, behalten aber in der Regel noch die gemeinsame elterliche Sorge.

Für die weitere Entwicklung des Kindes von besonderer Bedeutung ist auch die Frage, wer nach einer Trennung der Eltern sonst noch ein Umgangsrecht zu dem Kind besitzt. Und selbstverständlich muss auch geklärt werden, wer in welcher Höhe und wie lange den Unterhalt für Kinder zu tragen hat.
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